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Medienmitteilung - 01.02.2023

Wolfsschutz demoliert Naturschutz

Der Wolf (Canius lupus) gilt gemäss Berner Konvention als «streng geschützte» Art. Dieser strenge Schutz erschwert ein adäquates, pragmatisches Management stark. Infolgedessen existieren kapitale Zielkonflikte mit einem umfassenden Arten- und Biotopschutz.

Die Berner Konvention war 1979 eine Pionierleistung im Naturschutz. Wildlebende Pflanzen und Tiere sowie ihre natürlichen Lebensräume sollen erhalten werden. Es wurde betont, dass den gefährdeten und empfindlichen Arten besondere Aufmerksamkeit gelten soll.


Pioniertat Berner Konvention


Mehrere hundert Tierarten wurden im Rahmen der Berner Kon-
vention als «streng geschützt» eingestuft. Deren besonderer Schutz sollte sichergestellt werden, insbesondere sind das Töten, Fangen und Stören untersagt. Daneben gibt es die «geschützten» Arten, deren Populationen nicht gefährdet werden dürfen. Bei den streng geschützten Arten ist faktisch jedes Individuum geschützt, bei den Geschützten bezieht sich der Schutz auf die Population, eine Regulation ist ausdrücklich zulässig.
Als «streng geschützt» wurden Arten taxiert, die damals in nur
geringer Individuenzahl oder auf begrenzte Regionen beschränkt
vorkamen, oder durch massenhaftes Sammeln, intensive legale
und verbreitete illegale Jagd (z.B. Vogeljagd im Mittelmeerraum) oder durch Verfolgung als vermeintliche Schädlinge (z.B. Fledermäuse und einige Reptilienarten) bedroht waren. Der Wolf (Canis lupus) entsprach damals dieser Systematik: Die Individuenzahlen waren sehr gering, die Vorkommen eng begrenzt und isoliert, und es gab legale und illegale Jagd.